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Telefon: | 09953980712 |
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E-Mail: | irene.gottbert-lemberger@vlh.de |
Anschrift: | Höhenweg 15, 84164 Moosthenning-Lengthal |
Telefon: | 087319049857 |
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Anschrift: | Donaustaufer Str. 378, 93055 Regensburg |
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E-Mail: | erwin.lassleben@vlh.de |
Anschrift: | Nirschlkofenerstr. 30, 84166 Adlkofen |
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E-Mail: | brigitte.ertl@vlh.de |
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Geiselhöring im Landkreis Straubing-Bogen liegt im Tal der Kleinen Laber in der Region Donau-Wald und wurde 1140 erstmals urkundlich erwähnt. Besucht werden sollten unter anderem das Rathaus von 1525, die...
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Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.
Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.
Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.
Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.
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