Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Marktplatz 6, 87724 Ottobeuren |
Telefon: | 0833292190 |
Fax: | 08332921990 |
E-Mail: | rathaus@ottobeuren.de |
Anschrift: | Bad Wörishofer Str. 33, 87719 Mindelheim |
Telefon: | 082619950 |
Fax: | 08261995333 |
E-Mail: | info@lra.unterallgaeu.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marktplatz 1, 87730 Bad Grönenbach |
Telefon: | 0833460573 |
Fax: | 0833460527 |
E-Mail: | rathaus@bad-groenenbach.de |
Anschrift: | Schulweg 3, 87671 Ronsberg |
Telefon: | 083069759313 |
Fax: | 083069759333 |
E-Mail: | rathaus@ronsberg.de |
Anschrift: | Rathausplatz 3, 87463 Dietmannsried |
Telefon: | 08374582031 |
Fax: | 08374582030 |
E-Mail: | carmen.settmacher@dietmannsried.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 87634 Obergünzburg |
Telefon: | 08372920031 |
Fax: | 08372920015 |
E-Mail: | info@oberguenzburg.de |
Anschrift: | Römerstr. 3, 87490 Haldenwang |
Telefon: | 08374930028 |
Fax: | 08374930040 |
E-Mail: | bauamt@haldenwang.de |
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Böhen liegt hoch über dem Tal der Westgünz im Landkreis Unterallgäu im Freistaat Bayern. Eine erste urkundliche Erwähnung der Ortschaft, deren Sehenswürdigkeit die Dorfkirche mit einem Reiterstandbild...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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