Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Dorfstr. 26, 82347 Bernried |
Telefon: | 081589076720 |
Fax: | 081589076711 |
E-Mail: | bauamt@bernried.de |
Anschrift: | Pütrichstr. 8, 82362 Weilheim in Oberbayern |
Telefon: | 088616811210 |
Fax: | 088616812296 |
E-Mail: | bauamt@lra-wm.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Weilheimer Str. 1-3, 82402 Seeshaupt |
Telefon: | 08801907113 |
Fax: | 088012427 |
E-Mail: | gemeinde@seeshaupt.de |
Anschrift: | Kirchenstr. 9, 82327 Tutzing |
Telefon: | 081582502263 |
Fax: | 08158250248 |
E-Mail: | rathaus@tutzing.de |
Anschrift: | Weipertshausener Str. 5, 82541 Münsing |
Telefon: | 08177930121 |
Fax: | 08177930199 |
E-Mail: | info@muensing.de |
Anschrift: | Peter-Kaufinger-Str. 10, 82407 Wielenbach |
Telefon: | 0881934417 |
Fax: | 0881934419 |
E-Mail: | info@wielenbach.de |
Anschrift: | Kirchstr. 7, 82396 Pähl |
Telefon: | 08808920417 |
Fax: | 08808920440 |
E-Mail: | gemeinde@paehl.bayern.de |
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Bernried am Starnberger See liegt im oberbayerischen Landkreis Weilheim-Schongau. Die Gemeinde am Westufer des Starnberger Sees besteht aus 2 Ortsteilen und wurde bereits im Jahre 1120 erstmals urkundlich...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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