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Bafögämter in Charlottenburg - Öffnungszeiten

Info zu Bafögamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Im Branchenbuch ortsdienst.de finden Sie Anschriften, Kontaktdaten und Öffnungszeiten von Ihrem Bafögamt in Charlottenburg. Das Bafögamt ist eine staatliche Einrichtung bzw. Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich wichtige Verwaltungsaufgaben fallen. Eine Behörde ist nach §1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes grundsätzlich jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Dies können neben den klassischen staatlichen Einrichtungen der Exekutive auch Institutionen mit Hoheitsrechten oder auch Organe der gesetzgebenden oder rechtsprechenden Gewalt sein. Mit seinen Verwaltungsvorgängen erfüllt das Bafögamt in Charlottenburg gegenüber dem Bürger einen bestimmen Katalog an Dienstleistungen. Das Bafögamt in Charlottenburg ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Verwaltungsapparates. Die Hauptaufgabe dieser Behörde besteht darin, die staatliche Unterstützung für deutsche Schüler und Studenten zu koordinieren und sicherzustellen. Das Bafögamt in Charlottenburg ist unter anderem dann zuständig, wenn Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz beantragt werden. Bei Fragen zum Antrag und allen weiteren Anliegen stehen Ihnen beim Bafögamt in Charlottenburg kompetente Ansprechpartner zur Verfügung. Anhand der folgenden Liste zum Bafögamt in Charlottenburg können Sie wichtige Informationen zu Anschrift, Kontaktdaten und Öffnungszeiten der Behörde erhalten. ACHTUNG! Seit 2009 gilt für viele Behörden in Deutschland die zentrale Behördenrufnummer 115!

(79)
Bafögstelle Berlin (Studentenwerk Berlin)
1.36 km von Charlottenburg
Anschrift:Behrenstr. 40/41 , 10117 Berlin
Telefon:0309393970
Fax:030939396002
E-Mail:info@stw.berlin
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Charlottenburg

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(21)
Bafögstelle Potsdam
20.15 km von Charlottenburg
Anschrift:Babelsberger Str. 2 , 14473 Potsdam
Telefon:03313706301
Fax:03313706125
E-Mail:bafoeg@studentenwerk-potsdam.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Bafögamt

BAföG

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz: BAföG) wurde seit seinem Inkrafttreten 1971 mehrmals neugefasst. Ziel des BAföGs ist die Erhöhung der Chancengleichheit im Bildungswesen. Die Förderung gemäß Bundesausbildungsförderungsgesetz richtet sich an Schüler und Studenten.

Studentenwerke und BAföG

Studentenwerke sind für die soziale, wirtschaftliche und kulturelle Studentenförderung zuständig. Die Studienfinanzierung im Rahmen des BAföGs ist eine der Hautaufgaben von Studentenwerken. In Rheinland-Pfalz sind Bafögämter aber direkt den Hochschulen angegliedert.

Förderungsfähige Ausbildungsarten

Förderungsfähig gemäß Bundesausbildungsförderungsgesetz sind Erstausbildungen. Daher greift das BAföG beim Besuch einer (Berufs-)Fachschule oder einer Schule des Zweiten Bildungsweges. Auch das Studium an einer Akademie oder Hochschule im In- und Ausland gilt als förderungsfähig.

Förderungsvoraussetzungen

Grundsätzliche Voraussetzung für die Förderung gemäß BAföG ist, dass das angestrebte Ausbildungsziel erreicht werden kann. Neben deutschen Staatsbürgern sind Ausländer nur mit einem ausbildungsunabhängigen Aufenthaltsrecht gemäß BAföG förderungsberechtigt. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach Einkommen und Vermögen des Antragstellers sowie seiner nächsten Familienangehörigen. Eine Ausnahme bildet die elternunabhängige Förderung.

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