Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin |
Telefon: | 030902935600 |
Fax: | 030902935730 |
E-Mail: | hendrik.kesslau@ba-mh.berlin.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Alt-Friedrichsfelde 60, 10315 Berlin |
Telefon: | 0309029664236475 |
Fax: | 030902966409 |
E-Mail: | stadt@lichtenberg.berlin.de |
Anschrift: | Storkower Straße 97, 10407 Berlin |
Telefon: | 030902953107 |
Fax: | 030902953577 |
E-Mail: | stadtentwicklungsamt@ba-pankow.verwalt-berlin.de |
Anschrift: | Rudower Chaussee 4, 12498 Berlin |
Telefon: | 030902972192 |
Fax: | 030902972195 |
E-Mail: | denkmalschutztreptow-Koepenick@ba-tk.berlin.de |
Anschrift: | Klosterstraße 47, 10179 Berlin |
Telefon: | 030902593600 |
Fax: | 030902593700 |
E-Mail: | landesdenkmalamt@lda.berlin.de |
Anschrift: | Karl-Marx-Str. 83, 12043 Berlin |
Telefon: | 030902392009 |
E-Mail: | jens.rieser@bezirksamt-neukoelln.de |
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Hellersdorf- das ist mehr als eine Wohnsiedlung in Plattenbauweise. Geschichtlich geht Hellersdorf auf eine Ortschaft zurück, welche im 14. Jahrhundert zum ersten Mal in einer Urkunde genannt wurde und...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Denkmalpflegeamt als staatliche Dienststelle befasst sich mit Denkmalpflege und Denkmalschutz. Regelmäßig sind einem Landesamt für Denkmalpflege als oberster Denkmalschutzbehörde mehrere Untere Denkmalschutzbehörden zugeordnet.
Denkmalschutzbehörden sind entsprechend der Kulturhoheit der Länder auf Bundeslandebene organisiert. Die Denkmalschutzbehörden entscheiden über den Umgang mit einem Kulturdenkmal. Z. B. kann es umgestaltet, instand gesetzt oder beseitigt werden.
Der Denkmalpflegebegriff umfasst die Maßnahmen, die zur Unterhaltung und Erhaltung von Kulturdenkmälern erforderlich sind. Diese Maßnahmen sind geistig, handwerklich, technisch oder künstlerisch bestimmt. Der Denkmalschutz sichert die Denkmalpflege mittels rechtlicher Verfügungen, Genehmigungen, Anordnungen u. a.
Denkmalpflegeämter widmen sich erstens der Inventarisierung von Denkmälern und zweitens sind sie auf Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen ausgerichtet. Die Inventarisierung umfasst u. a. die Bestandsaufnahme, das Katalogisieren und die Herausgabe von Denkmaltopographien. Die denkmalpflegerischen Maßnahmen (z. B. altern lassen, instandsetzen) sind vom jeweiligen Zustand des Kulturdenkmals abhängig.
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