Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Carl-Schurz-Str. 2/6, 13597 Berlin |
Telefon: | 030902792469 |
Fax: | 030902792947 |
E-Mail: | dieter.nellessen@ba-spandau.berlin.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Kirchstr. 1/3, 14163 Berlin |
Telefon: | 030902990 |
Fax: | 030902997725 |
E-Mail: | denkmalschutz@ba-sz.berlin.de |
Anschrift: | Hegelallee 6-10, 14467 Potsdam |
Telefon: | 03312893070 |
Fax: | 03312891155 |
E-Mail: | denkmalpflege@rathaus.potsdam.de |
Anschrift: | Potsdamer Straße 18 a, 14513 Teltow |
Telefon: | 03328318558 |
Fax: | 03328318559 |
E-Mail: | oeff-recht@potsdam-mittelmark.de |
Anschrift: | Hohenzollerndamm 174-177, 10713 Berlin |
Telefon: | 03090291510 |
Fax: | 030902915139 |
E-Mail: | denkmalschutz@charlottenburg-wilmersdorf.de |
Anschrift: | John-F.-Kennedy Platz, 10825 Berlin |
Telefon: | 030902772269 |
Fax: | 030902777852 |
E-Mail: | denkmalschutz@ba-ts.berlin.de |
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Kladow ist der südlichste Ortsteil des Bezirks. 1267 wurde er erstmals in einer Urkunde erwähnt und 1920 nach Groß-Berlin. 1934 wurde ein Militärflugplatz errichtet, der in der Zeit der Besatzung neben...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Denkmalpflegeamt als staatliche Dienststelle befasst sich mit Denkmalpflege und Denkmalschutz. Regelmäßig sind einem Landesamt für Denkmalpflege als oberster Denkmalschutzbehörde mehrere Untere Denkmalschutzbehörden zugeordnet.
Denkmalschutzbehörden sind entsprechend der Kulturhoheit der Länder auf Bundeslandebene organisiert. Die Denkmalschutzbehörden entscheiden über den Umgang mit einem Kulturdenkmal. Z. B. kann es umgestaltet, instand gesetzt oder beseitigt werden.
Der Denkmalpflegebegriff umfasst die Maßnahmen, die zur Unterhaltung und Erhaltung von Kulturdenkmälern erforderlich sind. Diese Maßnahmen sind geistig, handwerklich, technisch oder künstlerisch bestimmt. Der Denkmalschutz sichert die Denkmalpflege mittels rechtlicher Verfügungen, Genehmigungen, Anordnungen u. a.
Denkmalpflegeämter widmen sich erstens der Inventarisierung von Denkmälern und zweitens sind sie auf Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen ausgerichtet. Die Inventarisierung umfasst u. a. die Bestandsaufnahme, das Katalogisieren und die Herausgabe von Denkmaltopographien. Die denkmalpflegerischen Maßnahmen (z. B. altern lassen, instandsetzen) sind vom jeweiligen Zustand des Kulturdenkmals abhängig.
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