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Lohnsteuerhilfe Plessa (Seite 3)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Hinter den Höfen 8, 01936 Schwepnitz
Telefon:03579773387
E-Mail:simone.schmidt@vlh.de
Anschrift:Dr. Scheider-Str. 20, 01589 Riesa
Telefon:03525630030
Fax:03525518457
E-Mail:sabine.buske@vlh.de
Anschrift:Alexander-Puschkin-Platz 2e, 01587 Riesa
Telefon:035257787930
E-Mail:annett.liehr@vlh.de
Anschrift:Dresdner Str. 6, 01471 Radeburg
Telefon:03520891960
E-Mail:sven.gerisch@vlh.de
Anschrift:Mühlenstr. 29, 01983 Großräschen
Telefon:035753269858
E-Mail:ilona.rauch@vlh.de
Anschrift:Stralsunder Str. 5, 01587 Riesa
Telefon:03525737323
Fax:03525514759
E-Mail:iris.baer@vlh.de
Anschrift:Wehrhainer Lindenstr. 2, 04936 Schlieben
Telefon:03536189845
E-Mail:jens-uwe.drasdo@vlh.de
Anschrift:Schleswig-Holstein-Str. 27, 02991 Lauta
Telefon:03572231411
Fax:03572231910
E-Mail:michael.ueberscher@vlh.de
Anschrift:Ahornstr. 9 A, 01458 Ottendorf-Okrilla
Telefon:035205870982
E-Mail:simone.goerner@vlh.de
Anschrift:Großenhainer Str. 52a, 01662 Meißen
Telefon:03521738636
Fax:03521710770
E-Mail:petra.unger-gottschlich@vlh.de
21 - 30 von 90
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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