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Lohnsteuerhilfe Brieselang (Seite 3)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:03327 732038, 14542 Werder
Telefon:03327732038
Fax:03327732053
E-Mail:lutz.berthold@vlh.de
Anschrift:Heinrich-Zille-Str. 10, 16540 Hohen Neuendorf
Telefon:03303408353
Fax:03303504614
E-Mail:elke.schmoldt@vlh.de
Anschrift:Am Berliner Ring 1, 14542 Werder OT Derwitz
Telefon:033207219880
E-Mail:susann.zimmermann@vlh.de
Anschrift:Großbeerenstr. 109, 14482 Potsdam
Telefon:0331714891
E-Mail:christel.ruge@vlh.de
Anschrift:Schloßstr. 33, 13467 Berlin
Telefon:03035122403
E-Mail:bettina.hoffmann@vlh.de
Anschrift:Bieselheider Weg 27, 13465 Berlin
Telefon:0304015190
Fax:0304013693
E-Mail:jens.kirstein@vlh.de
Anschrift:Berliner Str. 56, 13467 Berlin
Telefon:03040508567
Fax:03040508568
E-Mail:marlies.spargen@vlh.de
Anschrift:Jenaer Str. 35, 16515 Oranienburg
Telefon:03301205226
Fax:03301206016
E-Mail:reinhard.grassnick@vlh.de
Anschrift:Großbeerenstr. 231, 14480 Potsdam
Telefon:033174000195
E-Mail:marina.kwiatkowski@vlh.de
Anschrift:Ollenhauerstr. 99, 13403 Berlin
Telefon:03091744388
Fax:03091745348
E-Mail:jacqueline.dolge@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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