Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Marktstraße 22, 14662 Friesack |
Telefon: | 0332354241 |
Fax: | 03323542850 |
E-Mail: | j.rosenfeld@amt-friesack.de |
Anschrift: | Waldemardamm 3, 14641 Nauen |
Telefon: | 033855510 |
E-Mail: | bauordnungsamt@havelland.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Fouqué Platz 3, 14715 Nennhausen |
Telefon: | 03387864930 |
Fax: | 03387864928 |
E-Mail: | info@amt-nennhausen.de |
Anschrift: | Joh.-Seb-Bach-Str. 6, 16833 Fehrbellin |
Telefon: | 033932595620 |
Fax: | 03393270314 |
E-Mail: | r.baerthel@gemeinde-fehrbellin.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 14641 Nauen |
Telefon: | 03321408200 |
Fax: | 03321408216 |
E-Mail: | info@nauen.de |
Anschrift: | Berliner Straße 15, 14712 Rathenow |
Telefon: | 03385596506 |
Fax: | 03385596120 |
E-Mail: | poststelle@stadt-rathenow.de |
Anschrift: | Lilienthalstraße 3, 14728 Rhinow |
Telefon: | 03387536626 |
Fax: | 03387536665 |
E-Mail: | amtsdirektor@rhinow.de |
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Mühlenberge liegt ca. 60km nordwestlich von Berlin. Der Ort gliedert sich in Haage, Senzke und Wagenitz. Ein Besuch des Wagenitzer Schwedenturms und der Kirchen in den Ortsteilen aus dem 17. Jahrhundert ist...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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