Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Oranienburger Straße 2, 16540 Hohen Neuendorf |
Telefon: | 033035280 |
Fax: | 033035284100 |
E-Mail: | bauen@hohen-neuendorf.de |
Anschrift: | Adolf-Dechert-Straße 1, 16515 Oranienburg |
Telefon: | 033016013611 |
Fax: | 033016013610 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hauptstraße 34, 16547 Birkenwerder |
Telefon: | 03303290141 |
Fax: | 03303290200 |
E-Mail: | info@birkenwerder.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 16761 Hennigsdorf |
Telefon: | 033028770 |
Fax: | 03302877294 |
E-Mail: | stadtverwaltung@hennigsdorf.de |
Anschrift: | Hauptstraße 18, 16548 Glienicke/Nordbahn |
Telefon: | 033056690 |
Fax: | 03305669239 |
E-Mail: | info@glienicke.eu |
Anschrift: | Rathausstr. 10, 16727 Velten |
Telefon: | 03304379139 |
Fax: | 03304379221 |
E-Mail: | rathaus@velten.de |
Anschrift: | Liebenwalder Straße 1, 16567 Mühlenbecker Land |
Telefon: | 03305684165 |
Fax: | 03305684170 |
E-Mail: | gemeinde@muehlenbeckerland.de |
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Hohen Neuendorf liegt im Landkreis Oberhavel und besitzt seit 1999 das Stadtrecht. Am Oder-Havel-Kanal gelegen, wurde die Stadt bereits 1349 als "Nygendorf" urkundlich erwähnt. Sehr sehenswert sind der...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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