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Lohnsteuerhilfe Kroppen (Seite 2)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Großenhainer Str. 29, 01968 Senftenberg
Telefon:03573369153
E-Mail:birgit.janke@vlh.de
Anschrift:Lauchhammerstr. 42, 04910 Elsterwerda
Telefon:035332875
E-Mail:werner.mittag@vlh.de
Anschrift:Schleswig-Holstein-Str. 27, 02991 Lauta
Telefon:03572231411
Fax:03572231910
E-Mail:michael.ueberscher@vlh.de
Anschrift:Bahnhofstr. 17a, 04910 Elsterwerda
Telefon:035338192380
Fax:035335190135
E-Mail:madlen.binder@vlh.de
Anschrift:Ahornstr. 9 A, 01458 Ottendorf-Okrilla
Telefon:035205870982
E-Mail:simone.goerner@vlh.de
Anschrift:Skassaer Str. 26, 01558 Großenhain
Telefon:0352238135
E-Mail:henning.tittmann@vlh.de
Anschrift:Gröditzer Str. 59, 01609 Röderaue
Telefon:03526345370
E-Mail:bettina.asanger@vlh.de
Anschrift:Am Brückenkopf 23, 04932 Röderland
Telefon:03533519989
E-Mail:ulrike.kleiner@vlh.de
Anschrift:Mühlweg 14, 01920 Haselbachtal
Telefon:0357871037
E-Mail:kerstin.heinrich@vlh.de
Anschrift:Friedersdorfer Str. 7, 03238 Rückersdorf
Telefon:035325239
Fax:035325239
E-Mail:heike.toepfer@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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