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Anschrift: | Steindamm 8 , 01968 Senftenberg |
Telefon: | 035737040 |
Fax: | 03573704354 |
E-Mail: | verwaltung@agsfb.brandenburg.de |
Anschrift: | Macherstr. 49, 01917 Kamenz |
Telefon: | 0490357878990 |
Fax: | 049035787899130 |
E-Mail: | verwaltung-p@agkm.justiz.sachsen.de |
Anschrift: | Burgplatz 4, 04924 Bad Liebenwerda |
Telefon: | 0353416040 |
Fax: | 035341604111 |
E-Mail: | poststelle@aglib.brandenburg.de |
Anschrift: | Neumarkt 19, 01662 Meißen |
Telefon: | 0490352147020 |
Fax: | 049035214702700 |
E-Mail: | verwaltung-agmei@agmei.justiz.sachsen.de |
Anschrift: | Lauchhammerstr. 10, 01591 Riesa |
Telefon: | 0490352574510 |
Fax: | 04903525745111 |
E-Mail: | verwaltung-p@agrie.justiz.sachsen.de |
Anschrift: | Pforzheimer Platz 2, 02977 Hoyerswerda |
Telefon: | 035714713 |
Fax: | 03571471402 |
Anschrift: | Roßbachstr. 6, 01069 Dresden |
Telefon: | 04903514460 |
Fax: | 04903514463199 |
E-Mail: | verwaltung-p@agdd.justiz.sachsen.de |
Anschrift: | Schlosshof 7, 01796 Pirna |
Telefon: | 049035017650 |
Fax: | 04903501765150 |
Anschrift: | Kirchplatz 8, 01744 Dippoldiswalde |
Telefon: | 0490350462130 |
Fax: | 04903504621396 |
E-Mail: | poststelle@agdw.justiz.sachsen.de |
Anschrift: | Beethovenstr. 8, 09599 Freiberg |
Telefon: | 0490373135890 |
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Ortrand im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wurde schon 1238 urkundlich erwähnt. Ein Besuch des Stadtgeschichts- und Schradenmuseum ist sehr lohnenswert. Die St. Jakob-Kirche ist das älteste Gebäude der...
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Das Nachlassgericht ist unter anderem für die Erteilung des Erbscheins, die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten/Erbverträgen sowie die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen zuständig.
In den meisten Bundesländern ist das Nachlassgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte bzw. der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat. Eine Ausnahme bildet Baden-Württemberg, wo die staatlichen Notariate als Nachlassgerichte fungieren.
Nachlasspfleger werden regelmäßig von den Nachlassgerichten bestellt. Die Nachlasspflegschaft beschreibt eine gerichtlich angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses. Diese Pflegschaft erfolgt normalerweise bis zur Annahme einer Erbschaft, oder bis unbekannte Erben ermittelt werden konnten.
Eine wesentliche Aufgabe des Nachlassgerichts ist die Entlassung von Testamentsvollstreckern. Der Testamentsvollstrecker wird meist vom Erblasser im Testament oder Erbvertrag benannt.
Unter der Erbausschlagung versteht man die ausdrückliche Erklärung, sowohl eine Erbschaft als auch alle damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht anzunehmen. Anträge für die Erbausschlagung werden normalerweise vom Nachlassgericht bearbeitet.
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