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Anschrift: | Bahnhofstraße 40, 15299 Müllrose |
Telefon: | 03360689935 |
Fax: | 03360689933 |
E-Mail: | post@amtschlaubetal.de |
Anschrift: | Breitscheidstraße 4, 15841 Beeskow |
Telefon: | 03366351631 |
Fax: | 03366352639 |
E-Mail: | bauordnungsamt@l-os.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | August-Bebel-Straße 18a, 15295 Brieskow-Finkenheerd |
Telefon: | 03360988251 |
Fax: | 03360988102 |
E-Mail: | kontakt@amt-b-f.de |
Anschrift: | Göpelstraße 38, 15230 Frankfurt (Oder) |
Telefon: | 03355526100 |
Fax: | 03355526199 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Berliner Str. 30, 15848 Beeskow |
Telefon: | 0336642236 |
Fax: | 0336642213 |
E-Mail: | rathaus@beeskow.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 3-4, 15518 Briesen (Mark) |
Telefon: | 03360789750 |
Fax: | 03360789799 |
E-Mail: | amt-odervorland@t-online.de |
Anschrift: | Karl-Marx-Str. 2, 16259 Falkenberg/Mark |
Telefon: | 03345864617 |
Fax: | 033458646417 |
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Müllrose im Landkreis Oder-Spree liegt als "Tor zum Schlaubetal" in einem Naturschutzgebiet. Ein Besuch im Heimatmuseum im Haus des Gastes und der Schlaubetal-Information ist sehr lohnenswert. Zahlreiche...
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Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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