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Lohnsteuerhilfe Fahrland

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Orville-Wright-Str. 2b, 14469 Potsdam
Telefon:03312803247
E-Mail:heike.uhrig@vlh.de
Anschrift:Zum Jagenstein 3, 14478 Potsdam
Telefon:033158246463
E-Mail:monika.letzel@vlh.de
Anschrift:Breite Straße 23a, 14467 Potsdam
Telefon:03312709633
E-Mail:florian.letzel@vlh.de
Anschrift:033234 88920, 14641 Wustermark
Telefon:03323488920
Fax:03323460085
E-Mail:annett.oehlschlaeger@vlh.de
(0)
Lohnsteuerhilfe Breite Str.
8.72 km von Fahrland
Anschrift:Breite Str., 14467 Potsdam
Anschrift:Birkenstr. 2A, 14641 Wustermark
Telefon:033234247200
Fax:033234247201
E-Mail:achim.reusch@steuerverbund.de
Sprechzeiten:Termine nach Vereinbarung.
Anschrift:Großbeerenstr. 109, 14482 Potsdam
Telefon:0331714891
E-Mail:christel.ruge@vlh.de
Anschrift:03322 4019861, 14612 Falkensee
Telefon:033224019861
E-Mail:anita.thiel@vlh.de
Anschrift:033233 82014, 14669 Ketzin
Telefon:03323382014
E-Mail:detlef.sohlau@vlh.de
Anschrift:03327 43364, 14542 Werder
Telefon:0332743364
E-Mail:doris.manzke@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Fahrland? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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