Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hauptstraße 46, 03096 Burg (Spreewald) |
Telefon: | 03560368242 |
Fax: | 03560368241 |
E-Mail: | info@amt-burg-spreewald.de |
Anschrift: | Schulweg 1, 03130 Hornow |
Telefon: | 035600368770 |
Fax: | 035698368716 |
E-Mail: | u.eppinger@amt-doebern-land.de |
Anschrift: | Heinrich-Heine-Straße 1, 03149 Forst (Lausitz) |
Telefon: | 0356298616301 |
Fax: | 0356298616388 |
E-Mail: | bauordnungsamt@lkspn.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Schlossstraße 10, 03226 Vetschau |
Telefon: | 03543377714 |
Fax: | 0354337779010 |
E-Mail: | stadtverwaltung@vetschau.com |
Anschrift: | Berliner Str. 19, 03099 Kolkwitz |
Telefon: | 03552930047 |
Fax: | 03552930099 |
E-Mail: | gemeinde-kolkwitz@t-online.de |
Anschrift: | Kirchplatz 1, 03222 Lübbenau/Spreewald |
Telefon: | 0354285433 |
Fax: | 0354285501 |
E-Mail: | planung@luebbenau-spreewald.de |
Anschrift: | Karl- Marx- Straße 67, 03044 Cottbus |
Telefon: | 03556124315 |
Fax: | 0355612134303 |
E-Mail: | bauordnungsamt@cottbus.de |
Anschrift: | Parkstraße 4-7, 03205 Calau |
Telefon: | 03541891470 |
Fax: | 03541891471 |
E-Mail: | bauamt@calau.de |
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Burg (Spreewald) ist ein Kurort im Zentrum des Oberspreewaldes ist sehr bekannt durch seinen berühmten Bismarckturm auf dem Schlossberg. Um 1000 wurde an diesem Ort eine Burg von einem polnischen König...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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