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Anschrift: | Gemeindeallee 45, 03172 Schenkendöbern |
Telefon: | 03561556215 |
Fax: | 03561556262 |
E-Mail: | bauamt@schenkendoebern.de |
Anschrift: | Schulstraße 6, 03185 Peitz |
Telefon: | 03560138162 |
Fax: | 03560138170 |
E-Mail: | peitz@peitz.de |
Anschrift: | Heinrich-Heine-Straße 1, 03149 Forst (Lausitz) |
Telefon: | 0356298616301 |
Fax: | 0356298616388 |
E-Mail: | bauordnungsamt@lkspn.de |
Anschrift: | Lindenstraße 10 - 12, 03149 Forst (Lausitz) |
Telefon: | 03562989422 |
Fax: | 035627460 |
E-Mail: | info@forst-lausitz.de |
Anschrift: | Amtsweg 1, 03058 Neuhausen |
Telefon: | 035605612601 |
Fax: | 035605612888 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Berliner Str. 19, 03099 Kolkwitz |
Telefon: | 03552930047 |
Fax: | 03552930099 |
E-Mail: | gemeinde-kolkwitz@t-online.de |
Anschrift: | Hauptstraße 46, 03096 Burg (Spreewald) |
Telefon: | 03560368242 |
Fax: | 03560368241 |
E-Mail: | info@amt-burg-spreewald.de |
Anschrift: | Schulweg 1, 03130 Hornow |
Telefon: | 035600368770 |
Fax: | 035698368716 |
E-Mail: | u.eppinger@amt-doebern-land.de |
Anschrift: | Spremberger Straße 61, 03116 Drebkau |
Telefon: | 03560256218 |
Fax: | 03560256260 |
E-Mail: | sekretariat@drebkau.de |
Anschrift: | Spremberger Straße 61, 03116 Drebkau |
Telefon: | 03560256222 |
Fax: | 03560256260 |
E-Mail: | sekretariat@drebkau.de |
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Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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