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Anschrift: | Gerichtsplatz 2 , 03046 Cottbus |
Telefon: | 035563720 |
Fax: | 03556372200 |
E-Mail: | verwaltung@agcb.brandenburg.de |
Anschrift: | Gerichtsstr. 2-3, 15907 Lübben |
Telefon: | 035462210 |
Fax: | 03546221265 |
E-Mail: | verwaltung@agln.brandenburg.de |
Anschrift: | Steindamm 8 , 01968 Senftenberg |
Telefon: | 035737040 |
Fax: | 03573704354 |
E-Mail: | verwaltung@agsfb.brandenburg.de |
Anschrift: | Pforzheimer Platz 2, 02977 Hoyerswerda |
Telefon: | 035714713 |
Fax: | 03571471402 |
Anschrift: | Marktplatz 1, 02943 Weißwasser |
Telefon: | 0490357628470 |
Fax: | 04903576207326 |
E-Mail: | verwaltung-p@agwsw.jusitz.sachsen.de |
Anschrift: | Diehloer Str. 62 , 15890 Eisenhüttenstadt |
Telefon: | 0336440500 |
Fax: | 03364405038 |
E-Mail: | poststelle@ageh.brandenburg.de |
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Guhrow liegt am Rande des Spreewaldes zwischen den Orten Briesen und Werben. 1469 wurde Guhrow erstmals urkundlich genannt und ist vor allem als zeitweiliger Wohnort von Heinrich von Kleist bekannt.
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Das Nachlassgericht ist unter anderem für die Erteilung des Erbscheins, die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten/Erbverträgen sowie die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen zuständig.
In den meisten Bundesländern ist das Nachlassgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte bzw. der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat. Eine Ausnahme bildet Baden-Württemberg, wo die staatlichen Notariate als Nachlassgerichte fungieren.
Nachlasspfleger werden regelmäßig von den Nachlassgerichten bestellt. Die Nachlasspflegschaft beschreibt eine gerichtlich angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses. Diese Pflegschaft erfolgt normalerweise bis zur Annahme einer Erbschaft, oder bis unbekannte Erben ermittelt werden konnten.
Eine wesentliche Aufgabe des Nachlassgerichts ist die Entlassung von Testamentsvollstreckern. Der Testamentsvollstrecker wird meist vom Erblasser im Testament oder Erbvertrag benannt.
Unter der Erbausschlagung versteht man die ausdrückliche Erklärung, sowohl eine Erbschaft als auch alle damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht anzunehmen. Anträge für die Erbausschlagung werden normalerweise vom Nachlassgericht bearbeitet.
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