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Lohnsteuerhilfe Schenkendöbern (Seite 3)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Kastanienring 3c, 03099 Kolkwitz-Glinzig
Telefon:03560441106
Fax:03560441539
E-Mail:klaus-dieter.schroede@vlh.de
Anschrift:03366 520303, 15848 Beeskow
Telefon:03366520303
E-Mail:annett.grafe@vlh.de
Anschrift:Gartenstr. 42, 03130 Felixsee
Telefon:035635949035
E-Mail:edith.john@vlh.de
Anschrift:Kirchplatz 15, 03130 Spremberg
Telefon:03563608486
E-Mail:marlies.herrmann@vlh.de
Anschrift:Holteiweg 6, 02953 Bad Muskau
Telefon:03577160468
E-Mail:mirko.rehwald@vlh.de
Anschrift:Karl-Marx-Str. 42, 03130 Spremberg
Telefon:03563602418
Fax:035636080199
E-Mail:marion.poloczek@vlh.de
Anschrift:0335 525358, 15230 Frankfurt/Oder
Telefon:0335525358
Fax:03358694831
E-Mail:margit.boenisch@vlh.de
Anschrift:Grünstr. 7a, 02943 Weißwasser
Telefon:03576202975
Fax:03576557414
E-Mail:ronny.abraham@vlh.de
Anschrift:Str. der Glasmacher 24, 02943 Weißwasser
Telefon:03576206952
E-Mail:ines.kennke@vlh.de
Anschrift:August-Bebel-Str. 4, 03103 Neupetershain
Telefon:035751275098
E-Mail:antje.kotzur@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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