Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Ernst-Thälmann-Platz 4, 15837 Baruth/Mark |
Telefon: | 03370497242 |
Fax: | 03370497299 |
E-Mail: | info@stadt-baruth-mark.de |
Anschrift: | Am Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde |
Telefon: | 033716084300 |
Fax: | 033716089180 |
E-Mail: | bauaufsicht@teltow-flaeming.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Markt 1, 15938 Golßen |
Telefon: | 035452206422 |
Fax: | 03545238424 |
E-Mail: | amt@unterspreewald.de |
Anschrift: | Markt 9, 15755 Teupitz |
Telefon: | 03376668943 |
Fax: | 03376668958 |
E-Mail: | doerte.schulz@amt-schenkenlaendchen.de |
Anschrift: | Zossener Str. 21c, 15838 Am Mellensee |
Telefon: | 03370395943 |
Fax: | 03370395969 |
E-Mail: | kuehne@mellensee.de |
Anschrift: | Hauptstr. 48/49, 15936 Dahme/Mark |
Telefon: | 03545198125 |
Fax: | 03545198144 |
E-Mail: | michael.lehmann@dahme.de |
Anschrift: | Marktplatz 20/21, 15806 Zossen |
Telefon: | 033773040562 |
Fax: | 033773040762 |
E-Mail: | service@svzossen.brandenburg.de |
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Baruth/Mark im Landkreis Teltow-Fläming liegt nahe dem Spreewald und wurde schon 1234 urkundlich erwähnt. Bereits 1716 wurde an diesem Ort eine Glashütte mit dazugehöriger Glasmachersiedlung errichtet...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Tiefbauamt ist ein Teil der kommunalen Bauverwaltung. Im Gegensatz zur Tiefbaubehörde ist das Hochbauamt regelmäßig für Baumaßnahmen über der Erdoberfläche (insb. Gebäude) zuständig.
Das Tiefbauamt verwaltet und organisiert Aufgaben des Tiefbaus. Dazu zählen u. a. der Straßen- und Wegebau, der Erdbau sowie Tunnel- und Kanalbau.
Das Tiefbauamt ist normalerweise für den Bau von Verkehrswegen, auch von Brücken, zuständig. Demnach ist die Tiefbaubehörde vielerorts mit Aufgaben des Straßenbauamtes betraut. Die Straßenerhaltung und das Beseitigen von Schlaglöchern sind bedeutsam für die Arbeit des Tiefbauamts.
Das kommunale Tiefbauamt ist normalerweise für die Verwaltung von Tiefbaumaßnahmen wie Tunnelbauten verantwortlich. Insbesondere für Verkehrs- und Versorgungseinrichtungen sind Tunnelbaumaßnahmen erforderlich.
Neben Straßenbauarbeiten (z. B. Beseitigen von Schlaglöchern) werden regelmäßig Kanalbauarbeiten vom Tiefbauamt koordiniert. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen zur Rohrverlegung, die der Entwässerung von Schmutz- und Regenwasser dienen.
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