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Anschrift: | Ernst-Thälmann-Platz 4, 15837 Baruth/Mark |
Telefon: | 03370497214 |
Fax: | 03370497259 |
E-Mail: | info@stadt-baruth-mark.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Markt 1, 15938 Golßen |
Telefon: | 035452384316 |
Fax: | 03545238424 |
E-Mail: | amt@unterspreewald.de |
Anschrift: | Markt 9, 15755 Teupitz |
Telefon: | 03376668951 |
Fax: | 03376668958 |
E-Mail: | nadine.manke@amt-schenkenlaendchen.de |
Anschrift: | Zossener Str. 21c, 15838 Am Mellensee |
Telefon: | 03370395931 |
Fax: | 03370395969 |
E-Mail: | reichert@mellensee.de |
Anschrift: | Hauptstraße 48-49, 15936 Dahme/Mark |
Telefon: | 03545198132 |
Fax: | 03545198144 |
E-Mail: | cornelia.tersch@dahme.de |
Anschrift: | Marktplatz 20, 15806 Zossen |
Telefon: | 033773040565 |
Fax: | 033773040762 |
E-Mail: | vl-buergermeisterin@svzossen.brandenburg.de |
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Baruth/Mark im Landkreis Teltow-Fläming liegt nahe dem Spreewald und wurde schon 1234 urkundlich erwähnt. Bereits 1716 wurde an diesem Ort eine Glashütte mit dazugehöriger Glasmachersiedlung errichtet...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.
Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.
Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.
Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.
Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.
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