Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde |
Telefon: | 033716082500 |
Fax: | 033716089170 |
E-Mail: | naturschutz@teltow-flaeming.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausstraße 3, 14974 Ludwigsfelde |
Telefon: | 03378827239 |
Fax: | 03378827124 |
E-Mail: | kommunalservice@ludwigsfelde.de |
Anschrift: | Frankenfelder Straße 10, 14947 Nuthe-Urstromtal |
Telefon: | 033716860 |
Fax: | 0337168643 |
E-Mail: | gv@nuthe-urstromtal.de |
Anschrift: | Theaterstraße 16d, 14943 Luckenwalde |
Telefon: | 03371672260 |
Fax: | 03371672415 |
E-Mail: | tiefbauamt@luckenwalde.de |
Anschrift: | Marktplatz 20/21, 15806 Zossen |
Telefon: | 033773040566 |
Fax: | 033773040762 |
E-Mail: | service@svzossen.brandenburg.de |
Anschrift: | Annastraße 3, 14532 Stahnsdorf |
Telefon: | 03329646207 |
Fax: | 03329646130 |
E-Mail: | gemeinde@stahnsdorf.de |
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Trebbin im Landkreis Teltow-Fläming liegt ca. 36km südlich von Berlin und an der östlichen Grenze des Naturparks Nuthe-Nieplitz. Trebbin wurde schon 1213 erstmals urkundlich erwähnt und zeichnet sich...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Grünflächenamt (auch: Gartenbauamt, Amt für Naturschutz bzw. Stadtgrün) ist entsprechend der kommunalen Gesetze und Verordnungen für die bautechnische und gärtnerische Betreuung von Grünanlagen verantwortlich.
Im Wesentlichen ist das Grünflächenamt mit der Pflege und bautechnischen Instandhaltung von öffentlichen Freiflächen (Parkanlagen, Grünstreifen, Spielplätzen etc.) betraut. Dies umfasst u. a. Grünschnitt- und Mäharbeiten, Reinigungsmaßnahmen, Baumkontrollen und die Wartung von Spielgeräten auf Spielplätzen. Vielerorts übernimmt das Grünflächenamt auch Aufgaben der Friedhofsverwaltung, sofern kein örtliches Friedhofsamt besteht.
Baumaßnahmen an öffentlichen Plätzen (z. B. Parkanlagen, Sportplätze, Spielplätze) sind regelmäßig Aufgabe des Grünflächenamtes. Insbesondere in Parkanlagen sind landschaftsgärtnerische Maßnahmen notwendig, die z. B. das Anlegen von Wegen und Beeten erfordern.
Vielerorts sind Straßen und öffentliche Wege mit Grünstreifen oder Bäumen versehen. Dieses öffentliche Stadtgrün erfordert entsprechende Maßnahmen, zu denen die Rasenpflege, Baumkontrollen und Baumpflegemaßnahmen (Rückschnitte etc.) zählen.
Grünanlagen wie Parks und Spielplätze erfordern regelmäßige Pflegemaßnahmen, die vom Grünflächenamt eingeleitet bzw. durchgeführt werden. Zum Beispiel sind Reinigungsarbeiten von Wegen, Sandwechsel auf Kinderspielplätzen und Mäharbeiten vorzunehmen.
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