Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Markt 1-3, 14959 Trebbin |
Telefon: | 03373184215 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | rathaus@stadt-trebbin.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Thyrower Weg 3, 14974 Ludwigsfelde |
Telefon: | 033788270 |
Fax: | 03378827124 |
E-Mail: | post@ludwigsfelde.de |
Anschrift: | Frankenfelder Straße 10, 14947 Nuthe-Urstromtal |
Telefon: | 033716860 |
Fax: | 0337168643 |
E-Mail: | gv@nuthe-urstromtal.de |
Anschrift: | Potsdamer Straße 33, 14552 Michendorf |
Telefon: | 03320559830 |
Fax: | 03320559850 |
E-Mail: | friedhofswesen@michendorf.de |
Anschrift: | Kiefernweg 5, 14554 Seddiner See |
Telefon: | 03320553628 |
Fax: | 03320553627 |
E-Mail: | info@seddiner-see.de |
Anschrift: | Arthur-Scheunert-Allee 103, 14558 Nuthetal |
Telefon: | 03320020418 |
Fax: | 03320020444 |
E-Mail: | gemeindeverwaltung@nuthetal.de |
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Trebbin im Landkreis Teltow-Fläming liegt ca. 36km südlich von Berlin und an der östlichen Grenze des Naturparks Nuthe-Nieplitz. Trebbin wurde schon 1213 erstmals urkundlich erwähnt und zeichnet sich...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.
Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.
Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.
Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.
Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.
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