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Bestimmte Vermögenswerte werden bei der Leistungsbemessung des Arbeitslosengelds 2 angerechnet. Dazu zählen nicht ein angemessener Hausrat, ein angemessenes Kraftfahrzeug sowie Vermögenswerte, die sich auf die eigene Altersvorsorge beziehen. Darüber hinaus können aber Bargeld, Bankguthaben, Kraftfahrzeuge oder Aktien auf das Arbeitslosengeld 2 angerechnet werden.