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Arbeitsamt - Häufige Fragen

Was bedeutet die Anwartschaftszeit im Hinblick auf das Arbeitslosengeld 1?

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Um die Ersatzleistung des Arbeitslosengeldes I zu bekommen, ist unter anderem eine so genannte Anwartschaftszeit notwendig. In der Regel gilt diese Zeit als erfüllt, wenn im Laufe der vergangenen zwei Jahre vor der Arbeitslosmeldung bzw. dem Beginn der Arbeitslosigkeit ein mindestens zwölf Monate andauerndes Versicherungspflichtverhältnis bestand, etwa über eine feste Beschäftigung bei einem Arbeitgeber oder den Bezug von Krankengeld. Bezüglich der Geltendmachung einer kurzen Anwartschaftszeit erteilt die zuständige Arbeitsagentur nähere Auskünfte.

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