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Natürlich. Wenn man einen Antrag auf das ALG 2 gestellt und einen Bescheid erhalten hat, so ist es wie bei jedem anderen Verwaltungsakt möglich, gegen den erteilten Bescheid schriftlich - unter Wahrung einer bestimmten Frist - Widerspruch einzulegen. Natürlich kann man sich mit entsprechenden Fragen zunächst auch an den zuständigen Sachbearbeiter im Jobcenter wenden. Der Widerspruch gegen einen Bescheid muss in der Regel innerhalb eines Monates erfolgen und schriftlich beim zuständigen Jobcenter eingelegt oder dort vor Ort erklärt werden.