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Ausländerbehörde - Häufige Fragen

Darf man als Geduldeter in Deutschland arbeiten?

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Die Duldung bezeichnet die vorübergehende Aussetzung einer Abschiebung. Somit ist eine geduldete Person allgemein ein ausreisepflichtiger, nicht-deutscher Staatsbürger. Die Duldung ist mit einigen strikten Auflagen verbunden, wie zum Beispiel der Residenzpflicht. Als Geduldeter kann man in der Regel keine Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe, dafür jedoch soziale Leistungen in Form von Sachleistungen beziehen. Im Allgemeinen dürfen geduldete Menschen keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, doch sind hier Ermessensentscheidungen durch die jeweilige Ausländerbehörde möglich. Daher ist es ratsam, sich bei Fragen zur (nicht-) selbständigen Arbeit als Geduldeter mit dem Amt für Ausländerangelegenheiten in Verbindung zu setzen.

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