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Bei einer Zurückweisung handelt es sich allgemein um die behördliche Abweisung einer Person beim Grenzübertritt. Da eine Zurückweisung durch zuständige Behörden erfolgt, wird sie im Regelfall auch schriftlich festgehalten. Zurückweisungen werden beispielsweise beim Fehlen des Ausweisdokumentes (Ausweislosigkeit), ansteckenden Krankheiten oder bei einem allgemeinen Einreiseverbot vorgenommen. Normalerweise werden Zurückweisungen von der Bundespolizei als Grenzbehörden durchgeführt. Natürlich registriert die zuständige Behörde auch den Fall einer Zurückweisung. Sie wird meist sowohl im Reisepass vermerkt, als auch im Ausländerzentralregister erfasst.