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Bafögamt - Häufige Fragen

Ich habe die Fachrichtung gewechselt. Kann ich weiterhin Bafög beziehen?

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Das ist möglich. Auf Grundlage des § 7 Abs. 3 BAföG können nach einem Fachrichtungswechsel weiterhin Leistungen bezogen werden, allerdings nur, wenn bestimmte Voraussetzungen zum Wechsel geführt haben. Vorliegen muss ein wichtiger oder unabweisbarer Grund, der beim Betreffenden zu einem unverzüglichen Wechsel der Ausbildungsrichtung geführt hat. Wer sicher gehen möchte, ob er auch nach einem Wechsel Leistungen erhält, kann sich vorab beim zuständigen Bafögamt erkundigen bzw. einen Antrag auf Vorabentscheidung stellen.

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