 | Wo bekomme ich beglaubigte Kopien? Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Grundsätzlich dürfen in Deutschland nur siegelführende Stellen Beglaubigungen vornehmen. Das sind z.B.:
- Notare
- Amtspersonen
- Urkundspersonen (z.B. Geschäftsstelle bei Gericht)
- Gemeindesekretäre oder beauftragte Beamte
- Bestimmte Stellen der staatlich anerkannten Kirchen
In vielen Lebenslagen ist es notwendig, beglaubigte Abschriften eines Dokumentes vorzulegen. Grundsätzlich kann die amtliche Beglaubigung von derjenigen Behörde vorgenommen werden, die das jeweilige Schriftstück ausgestellt hat. Anderenfalls wird diese Dienstleistung auch von Bezirksämtern bzw. Bürgerämtern geleistet. Für Personenstandsurkunden (z.B. Geburtsurkunden, Heiratsurkunden etc.) ist hingegen das Standesamt zuständig. Die Gebühren für eine Beglaubigung richten sich nach Umfang und Art der Schriftstücke und sind im Einzelfall bei der Behörde zu erfragen.