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In vielen Bundesländern bzw. Städten und Gemeinden sind in den vergangenen Jahren großflächige Parkzonen entstanden, in denen das Parken mit dem Kraftfahrzeug nur bei Vorliegen eines entsprechenden Anwohnerparkausweises gestattet ist. Wer in einer Parkzone amtlich gemeldet ist und die Voraussetzungen für die Beantragung erfüllt, kann den zumeist gebührenpflichtigen Ausweis bei der zuständigen Behörde beantragen. Es ist zu beachten, ob das Bezirks- bzw. Bürgeramt, das Ordnungsamt oder eine andere Behörde die Ausstellung vornimmt.