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Bafögamt - Häufige Fragen

Ich studiere im achten Semester an einer Volluniversität. Welche Nachweise über den Studienfortschritt muss ich beim Bafögamt erbringen?

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Wer an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule, Fachschule oder Akademie studiert, muss für die Bewilligung seines Bafög-Bescheides ab dem fünften Fachsemester unter Umständen Nachweise über den Leistungsstand erbringen. Damit wird nachvollzogen, ob die laut Studien- und Prüfungsordnung vorgegeben (Lern-) Fortschritte zu verzeichnen sind. Entsprechende Zeugnisse, Dokumente über Prüfungen oder Leistungspunkte bzw. Bescheinigungen von Ausbildungsstätten sind hier zu erbringen.

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