| Ist die BAföG-Förderung immer elternabhängig?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Wenn man als Auszubildender nicht selbst für den Lebensunterhalt und für die zur Ausbildung erforderlichen Mittel aufkommen kann, kann man normalerweise eine Förderung nach BAföG beantragen. Man unterscheidet in der Regel zwischen der familienabhängigen und dem elternunabhängigen Förderung. Das elternunabhängige BAföG ist allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Allgemeinen kann eine elternunabhängige Förderung dann ermöglicht werden, wenn der Auszubildende bei Beginn der Ausbildung das 30. Lebensjahr vollendet hat, ein Abendgymnasium/ Kolleg besucht, nach dem 18. Lebensjahr fünf Jahre erwerbstätig war oder wenn man nach einer berufsqualifizierenden Ausbildung bereits mehrere Jahre erwerbstätig war. Nähere Informationen zur Förderung in Unabhängigkeit vom Einkommen der Eltern kann man sich beim Bafögamt einholen.