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Bafögamt - Häufige Fragen

Muss man das Bafög zurückzahlen?

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Wer während seiner Ausbildung/ seines Studiums Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz Bafög, bezieht, muss nach Ablauf einer bestimmten Zeit seiner Pflicht zur Rückzahlung nachkommen. In der Regel meldet sich das Bundesverwaltungsamt diesbezüglich etwa viereinhalb bzw. fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer beim jeweiligen Absolventen. In einem entsprechenden Schreiben informiert das Bundesverwaltungsamt über die Höhe der Rückzahlung, Ratenzahlungen und mögliche Teilerlässe. 

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