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Bafögamt - Häufige Fragen

Welche Mitteilungspflichten hat man gegenüber dem Bundesverwaltungsamt, wenn es um die Bafög-Rückzahlung geht?

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Wer Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz Bafög, während seiner Ausbildung oder während seines Studiums in Anspruch nimmt, hat – insbesondere bei der späteren Rückzahlung des erhaltenen Darlehens - gegenüber dem Bundesverwaltungsamt eine Mitteilungspflicht. Diese bezieht sich nicht nur auf Änderungen bei Anschrift oder Familiennamen: Auch Änderungen bei Einkommensverhältnissen sind der Behörde unverzüglich mitzuteilen, da sich durch sie unter Umständen die Modalitäten der Rückzahlung verändern können. Änderungsformulare sind auf der Homepage des Bundesverwaltungsamtes vorhanden. 

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