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Die zentrale Aufgabe der Eichämter bzw. zuständigen Eichbehörden besteht darin, die Prüfung und Überwachung von Messgeräten durchzuführen. Dies betrifft zum Beispiel Strom-, Wasser- oder Gaszähler, Taxameter, Geräte zur Geschwindigkeitsmessung oder Waagen, die im Einzelhandel eingesetzt werden. Ist das Gerät geeicht, erhält es als Kennzeichen eine so genannte Eichmarke, die auch unter der Bezeichnung Hauptstempel bekannt ist.