ortsdienst.de bietet:

Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!


alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung

Das Branchenbuch ortsdienst.de ist jetzt auch über Facebook zu erreichen!

Eichamt - Häufige Fragen

Was ist zu tun, wenn man eine fehlerhafte Messung der Wasseruhr vermutet?

Achtung! Hinweise beachten:
Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst... weiterlesen

Wasseruhren zählen zu den eichpflichtigen Verbrauchsmessgeräten. Für die korrekte Funktionsweise dieser Messgeräte ist in der Regel das Eichamt als überwachende und prüfende Behörde verantwortlich. Regelmäßige Überprüfungen werden vorgenommen, damit das Gerät geeicht wird und somit auch seine korrekte Messweise gewährleistet werden kann. Wenn man mit nachweisbar wirtschaftlichem Interesse aber die Vermutung hat, dass die Wasseruhr nicht korrekt misst, kann man sich an das Eichamt wenden. Hierfür ist normalerweise eine Befundprüfung zu beantragen, welche durch die Eichbehörde selbst oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle durchgeführt werden kann.

Antwort bewerten:
(1)

Dazu passende Fragen:

81 - 94 von 94
Kostenloser Branchenbucheintrag
 
über 500.000 Einträge im Verzeichnis
dank besserer Platzierung endlich gefunden werden!
eigene Firmen­präsentation gestalten
Basiseintrag kostenlos!
Jetzt kostenfrei registrieren