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Die Überwachung der Schankgefäß-Kennzeichnung ist normalerweise eine Aufgabe der Eichbehörden. Ziel der Ausschankmaß-Kennzeichnung ist es, mittels Anbringen des Füllstrichs oder der Fülllinie das Nennvolumen eines Gefäßes zu kennzeichnen, das für den gewerblichen Ausschank gedacht ist. Eichbehörden nehmen das Überwachen der Kennzeichnung von Schankgefäßen meist mittels stichprobenartiger Überprüfungen beim jeweiligen Gefäßhersteller wahr. Bei Informationsbedarf oder Beanstandungen zur Kennzeichnung von Schankgefäßen kann man sich normalerweise an die zuständige Eichbehörde oder das Eichamt wenden.