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Familienkasse - Häufige Fragen

Kann Kindergeld auch an eine Behörde gezahlt werden?

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Ja, das ist möglich. Im dem Falle, wenn ein Unterhaltspflichtiger auf lange Sicht keinen Unterhalt an das betreffende Kind zahlt bzw. nur teilweise der Zahlung nachkommt, kann die Familienkasse eine so genannte Abzweigung vornehmen. Das bedeutet, dass das Kindergeld fortan über eine Person oder eine Behörde ausgezahlt wird, die den Unterhalt tatsächlich regelmäßig leistet.  

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