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Die Bildungs- und Teilhabeleistungen der Familienkasse können im Allgemeinen von Kinderzuschlagbeziehern beantragt werden. Sie sind als finanzielle Unterstützung für eine möglichst optimale Bildung des Kindes und dessen Teilhabe am sozialen wie kulturellen Leben gedacht. Während im Bildungsbereich unter anderem Zuschüsse zur Schülerbeförderung oder zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung möglich sind, kann man auch Leistungen für die gemeinschaftliche Teilhabe beziehen. Darunter fallen zum Beispiel die Aktivität des Kindes in einem Sportverein, das Spielen eines Instrumentes oder Museumsbesuche. Nähere Auskünfte kann die zuständige Familienkasse erteilen, bei welcher die Bildungs- und Teilhabeleistungen zu beantragen sind.