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Im Allgemeinen obliegt es seit einigen Jahren nur noch den Finanzämtern, Änderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale vorzunehmen. Während zuvor noch Gemeinden oder Kommunalverwaltungen Änderungen auf der Lohnsteuerkarte vornehmen konnten, fällt dies nun ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der Finanzämter. Im Rahmen dieses Aufgabenspektrums kann das Finanzamt beispielsweise Steuerklassenänderungen, die Berichtigung von falschen Lohnsteuerabzugsmerkmalen, die Änderungen nach einer Heirat oder Trennung sowie die Eintragung von Kinderfreibeträgen vornehmen. Insofern ist bei etwaigen Veränderungen im Personenstand des Arbeitnehmers normalerweise das Finanzamt für Veränderungen in ELStAM in Kenntnis zu setzen.