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Schuleingangsuntersuchungen fallen in den meisten Bundesländern in den Zuständigkeitsbereich der Gesundheitsämter. Durchgeführt werden sie entweder in der Schule, in der Kindertagesstätte oder direkt im Gesundheitsamt. Die Termine für die Schuluntersuchung werden entweder direkt bei der Schulanmeldung oder über das zuständige Gesundheitsamt mitgeteilt.
Die Schuleingangsuntersuchung soll klären, ob ein Kind mit seinem jeweiligen Entwicklungsstand eingeschult werden kann oder nicht. Betrachtet wird dabei der z.B. der generelle Gesundheitszustand, die körperliche Entwicklung, das Sehvermögen, das Hörvermögen, die Koordination sowie die Sprachentwicklung.
Die Schuluntersuchung wird von Ärztinnen und Ärzten durchgeführt. Die Kriterien zur Beurteilung der Untersuchungsergebnisse können von Bundesland zu Bundesland verschieden sein, denn hier greifen die landesweit geltenden Schulgesetze bzw. Gesundheitsdienstgesetze.