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Jugendamt - Häufige Fragen

Was versteht man unter einer Amtsvormundschaft?

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Im Falle einer Amtsvormundschaft übernimmt das Jugendamt die Aufgaben des Vormunds. In besonderen Fällen tritt dann die zuständige Behörde anstelle der elterlichen Sorge. Unterschieden wird dabei zwischen der gesetzlichen Amtsvormundschaft und der bestellten Amtsvormundschaft. Erstere tritt unmittelbar kraft Gesetzes ein, während letztere meist auf ein Urteil des Familien- oder Vormundschaftsgerichts hin angeordnet wird.

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