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Die Hundesteuer ist allgemein als eine Gemeindesteuer kenntlich zu machen, deren Erlös normalerweise für die Finanzierung aller kommunalen Aufgaben verwendet wird. Ähnlich wie die Jagdsteuer oder die Zweitwohnungsteuer ist die Hundesteuer als eine Aufwandsteuer zu verstehen. Im Gegensatz dazu zielt die Verbrauchsteuererhebung gezielt auf den Verbrauch bestimmter Waren ab. Als steuerpflichtig ist bei der Hundesteuererhebung der Hundehalter anzusehen. Andere Tiere werden bei dieser Besteuerung aber normalerwiese nicht berücksichtigt.