ortsdienst.de bietet:

Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!


alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung

Das Branchenbuch ortsdienst.de ist jetzt auch über Facebook zu erreichen!

Kämmerei - Häufige Fragen

Muss man in jeder Stadt die Jagdsteuer zahlen?

Achtung! Hinweise beachten:
Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst... weiterlesen

Die Jagdsteuer wird im Allgemeinen zu den örtlich zulässigen Verbrauch- und Aufwandsteuern gezählt, denen auch die Hunde- und Vergnügungssteuern zugeordnet werden. Jene Verbrauch- und Aufwandsteuern werden normalerweise nicht als obligatorisch von jeder Kommunalverwaltung angesehen, sodass sie nicht grundlegend in jedem Ort (z. B. Stadt, Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft) erhoben werden. Daher kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass man in jeder Stadt Deutschlands die Jagdsteuer als Jagdausübungsberechtigter zu entrichten hat. Man kann sich über die Erhebung der Jagdsteuer meist im jeweiligen Kommunalabgabengesetz des Bundeslandes informieren oder sich direkt bei der örtlichen Kämmerei erkundigen.

Antwort bewerten:
(1)

Dazu passende Fragen:

41 - 60 von 94
Kostenloser Branchenbucheintrag
 
über 500.000 Einträge im Verzeichnis
dank besserer Platzierung endlich gefunden werden!
eigene Firmen­präsentation gestalten
Basiseintrag kostenlos!
Jetzt kostenfrei registrieren