| Unter welchen Voraussetzungen kann man eine Schiedsstelle einschalten?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Zunächst einmal ist es notwendig, dass zur Einschaltung der Schiedsstelle ein Service-Vertrag zwischen dem Verbraucher und einem KFZ-Betrieb zustande gekommen ist, der zugleich der Verbandorganisation Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe angehört. Grundsätzlich können beide Parteien die Schiedsstelle hinzuziehen, wenn z.B. aus einer Reparatur oder Instandsetzung eines Fahrzeuges Streitigkeiten entstehen. Notwendig ist die rechtzeitige schriftliche Kontaktaufnahme mit der Schiedsstelle, wobei dies für den Verbraucher kostenfrei ist. Nähere Informationen erhält man zum Beispiel über die Internetseiten des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V.