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Bei der Höfeordnung handelt es sich um deutsches Bundesgesetz, in dem Richtlinien und Bestimmungen zu Erbschaften eines Bauernhofs festgelegt sind. Die Höfeordnung trat im Übrigen in ihrer ersten Fassung bereits im Jahre 1947 in Kraft. Ihr heutiger Geltungsbereich umfasst die Bundesländer Hamburg, Niedersachen, Nordrhein-Westfalen sowie Schleswig-Holstein. In den restlichen Bundesländern gibt es entweder landesgesetzliche Festlegungen, oder weitere abweichende Vorschriften. Grundsätzlich geht die Höfeordnung auf den Gedanken zurück, dass ein in Familienbesitz befindlicher Bauernhof ungeteilt an den ältesten männlichen Erben übergeht – eine Praxis, der insbesondere die Realteilung – also Aufteilung des Besitzes unter allen Erbberechtigten – entgegensteht.