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Landwirtschaftsgericht - Häufige Fragen

Welches Gericht ist zuständig, wenn Verfahren über landwirtschaftliche Streitigkeiten nicht in erster Instanz entschieden werden können?

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Über Landwirtschaftssachen wird in der Regel an den zuständigen Landwirtschaftsgerichten – Abteilungen der Amtsgerichte – in erster Instanz entschieden, wobei in den Verfahren neben einem hauptamtlichen Richter auch ehrenamtliche Richter eingesetzt werden. Kann eine Angelegenheit in erster Instanz nicht entschieden werden, so wird zunächst das Oberlandesgericht des jeweiligen Bundeslandes als zweite Instanz tätig. Es kann schließlich der Bundesgerichtshof eingeschaltet werden, im Falle eine Entscheidung in dritter Instanz fallen muss.

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