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Stadtkasse - Häufige Fragen

Ist die Stadtkasse über das SEPA-Lastschriftverfahren schriftlich zu ermächtigen?

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Das SEPA-Lastschriftverfahren dient im Allgemeinen dazu, dass entstehende Gebühren, Abgaben und Steuern der Kommunalverwaltung abgebucht werden können. Auf diesem Wege kann der Zahlungsverkehr sowohl von Seiten der Kassenverwaltung als auch vom Bürger vereinfacht werden. Grundlegend gilt, dass die Ermächtigung zur Abbuchung via Lastschriftverfahren schriftlich erfolgen muss. Einige Gemeinden und Städte bieten auch eine entsprechende Onlinefunktion auf ihren Websites an. Vielerorts kann man sich das Formular zur Erteilung der Lastschriftgenehmigung dort herunterladen. Im Regelfall kann man das Lastschriftverfahren auch schriftlich widerrufen. Nähere Informationen zum SEPA-Lastschriftverfahren kann man sich bei der zuständigen Kassenverwaltung einholen.

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