| An welche Behörde kann man sich bei Fragen zum Radwegenetz wenden?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Da Radwege im Allgemeinen zu den öffentlichen Verkehrswegen zählen, ist hier meist die Straßenverkehrsbehörde zuständig. Diese ist als Aufsichts- und Koordinierungsbehörde für das Radwegenetz verantwortlich. Die Planung des Radwegenetzes ist dementsprechend eine Aufgabe des Straßenverkehrsamtes. Wenn man also Ergänzungsvorschläge zum Ausbau des Netzes hat, kann man sich normalerweise an das jeweilige Straßenverkehrsamt wenden. Bei Anmerkungen zu etwaigen Erneuerungsmaßnahmen ist im Regelfall auch die Straßenmeisterei oder das Tiefbauamt der richtige Ansprechpartner.