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Volksfeste gingen vielfach aus einmal im Jahr stattfindenden Märkten hervor. Die Landesfürsten ermöglichten per Gesetz oder Erlass bereits im 11. und 12. Jahrhundert vielen Städten und Kommunen neben den normalerweise stattfindenden Märkten auch die Ausrichtung von Jahrmärkte. Diese Märkte hatten auch einen wesentlichen Anteil an der wirtschaftlichen Entwicklung eines Ortes. Denn oftmals lagen die Ortschaften mit fest etablierten Märkten an Fern- und Handelsstraßen und gewannen so immer mehr Bedeutung. Die Städte profitierten u.a. durch das sogenannte Marktrecht, das ihnen Zölle für die Warenangebote garantierte. Neben dem Handel wurden auf den Märkten neue Nachrichten zwischen den Besuchern ausgetauscht. Menschen traten in Kontakt und sogar zu Eheanbahnungen kam es auf Märkten.